Baumkontrolle (FLL ZERTIFIZIERT)
Ist mein Baum sicher ?
Eine Frage, die sich wahrscheinlich jeder stellt, auf dessen Grundstück ein Baum steht. Bei dieser Fragestellung wird oft auch der Begriff der Verkehrssicherheit verwendet. Ein Baum ist verkehrssicher, wenn von dem Baum unter normalen Bedingungen keine Gefahr für die Umgebung des Baumes ausgeht. Damit Sie diese Frage mit Gewissheit beantworten können, empfiehlt es ich sehr, die Baumkontrollen von einem Baumkontrolleur durchführen zu lassen.

Baumkontrolleur
Als FLL-zertifizierter Baumkontrolleur führe ich qualifizierte Sichtkontrollen zur Beurteilung der Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen durch. Ziel ist es, potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu empfehlen – im Sinne der Verkehrssicherheit und Baumerhaltung.

FLL Richtlinie
Die Baumkontrolle erfolgt nach den Vorgaben der FLL-Richtlinien. Ich beurteile Vitalität, Schadsymptome, Standortbedingungen sowie äußere Einflüsse wie Pilzbefall, Totholz oder mechanische Schäden. Alle Ergebnisse werden dokumentiert, bei Bedarf mit Fotobelegen und Handlungsempfehlungen.

Anwengungsgebiete
Ob für private Grundstücke, öffentliche Flächen oder gewerbliche Anlagen – mit meiner fachgerechten Kontrolle erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verkehrssicherungspflicht und erhalten die Gesundheit Ihrer Bäume.

Durchführung von Baumkontrollen:
Die FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) sieht regelmäßige Kontrollen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht vor. Die sog. „Sichtkontrollen“ dienen der Überprüfung und Bewertung der Zustände von Bäumen, um potentielle Gefahren oder Schäden zu identifizieren. Hierbei werden u.a. Alter, Gesundheitszustand (Vitalität) sowie die Stabilität von Bäumen fachlich beurteilt.
Bei der Sichtkontrolle werden die Baumkrone, der Stamm, der Wurzelraum sowie das Baumumfeld betrachtet. Je nach Ergebnis einer Baumkontrolle können Maßnahmen oder weitergehende Untersuchungen empfohlen werden, um Risiken zu minimieren, Gefahren abzuwenden oder die Gesundheit von Bäumen zu verbessern. Grundlegend werden die Vorgaben aus dem Artenschutz (§§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG)), der ZTV-Baumpflege sowie der FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien berücksichtigt.

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